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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
der SCHMITT WIRTSCHAFTSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH VOM 01. OKTOBER 2003
GELTUNGSBEREICH
Die Lieferungen und Leistungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH erfolgen ausschließlich zu den allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH. Diese sind unter www.trainplan.de einzusehen. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH.
VERTRAGSGEGENSTAND
- Der Vertragsgegenstand umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, Internet-Dienste, der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers und der damit verbundenen Leistungen, sowie Computerinformationen, Software der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH oder Dritten, digitalisierte Bilder, Bestandsfotografien, Cliparts, Audio- und andere künstlerische Werke sowie dazugehörige schriftliche Erläuterungsmaterialien die basierend auf diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen geliefert werden.
- Der Begriff "Software" umfasst weiterhin alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, sowie Ergänzungen der von der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH lizenzierten Software.
- Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation.
- Der Begriff "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Einzeltzrainerlizenz, sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gewährten Lizenzvertrag (z. B. Bibliothekslizenz, Vertriebs- und Handelspartnerlizenz, Unternehmenslizenz) festgelegt ist.
- Der Begriff „Käufer“ bezieht sich auf die Person, die bei der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH eine Version von TrainPlan® bestellt. Ist der Käufer nicht Hauptlizenznehmer, ist es dem Käufer laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH untersagt, TrainPlan® zu nutzen.
- Der Begriff „Hauptlizenznehmer“ bezieht sich auf die Person oder Firma, für die sämtliche TrainPlan® Unterlagen durch die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH lizenziert wurden. Bestellt der Hauptlizenznehmer TrainPlan® bei der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, so ist er gleichzeitig der Käufer.
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
- Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gewährleistet dem Käufer / Lizenznehmer, dass auf dem gelieferten Datenträger (Diskette / CD-ROM) die vorseitig bezeichnete Software aufgezeichnet ist und der Datenträger unter den genannten technischen Mindestvoraussetzungen unter normalen Betriebsbedingungen fehlerfrei ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nach Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
- Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gewährleistet der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Offensichtliche Mängel hat der Käufer der Ware unverzüglich nach Lieferung durch den Verkäufer, wie dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Ebenso ist es unverzüglich anzuzeigen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, bzw. wenn vom Käufer keine Bestellung getätigt wurde. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware als bestellt.
- Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH berechtigt, Überprüfungskosten von bis zu 100 Euro zuzüglich Versand- und Verpackungskosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben.
- Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haftet die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, oder Unmöglichkeit beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nicht, es sei denn, dass die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gewährt keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen, ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichten oder anderen Vorschriften abgeleitet werden, hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit und Integrierung oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke. Ausgenommen hiervon ist vorstehende beschränkte Gewährleistung sowie jegliche Gewährleistung, Bedingung oder Zusicherung, die aufgrund nationaler und internationaler Gesetze nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann oder darf.
- Mängel der mitgelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Die Kosten der Zusendung trägt der Kunde. Dies geschieht nach Wahl der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung und Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Verkäufer hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg eingetreten wäre, wenn sie unmöglich ist, wenn sie vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Das Recht, die Mängel nach Fristsetzung selbst zu beseitigen und die Kosten hierfür dem Verkäufer aufzuerlegen (§ 633 II BGB) wird ausgeschlossen.
- Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung der Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.
- Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art sowie für Folgeschäden, mittelbare-, zufällige-, und indirekte Strafschäden, besondere oder sonstige Schäden sowie für Forderungen oder Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn bzw. Verlusten, auch wenn ein Vertreter der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH über die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten bzw. über Forderungen Dritter unterrichtet war. Die vorgenannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nur soweit nach anwendbaren zwingenden Vorschriften des nationalen Rechts zulässig. Die gesamte Haftung der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH und seiner Lieferanten im Rahmen dieses Vertrages, ob vertraglich oder in unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) begründet, ist auf den Betrag begrenzt, der für die Software entrichtet wurde.
ANGEBOT UND PREISE
Die Angebote der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH sind freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen, Internetseiten oder ähnlichen Medien enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Kosten für Transport und Verpackung.
ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
- Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig.
- Kosten des Zahlungsverkehrs (Bankgebühren bei Auslandszahlungen, Nachnahmegebühren, usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer kann den Kaufpreis per Vorauskasse oder Nachnahme begleichen.
- Ist der Käufer bereits Kunde der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, kann eine Lieferung auch per Rechnung erfolgen, sofern keine Zahlungsrückstände aus der Geschäftsbeziehung bestehen.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist dir Schmitt Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Prozent) über dem Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes pro Jahr zu fordern.
VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§151 Satz 1 BGB). Über den Vertragsabschluß wird der Kunde entweder von der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH durch eine Bestätigung unterrichtet, spätestens aber durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware.
WIDERRUFSRECHT
Produkte der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH werden ausschließlich an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder denen, die in dessen Auftrag tätig sind, geliefert. Für das Wiederrufsrecht findet die aktuelle Fassung des HGB §§ 377, §387 für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anwendung.
LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
Die Lieferung erfolgt ab Werk, das heißt dem Geschäftssitz der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung an das / die mit der Versendung beauftragte Unternehmen / Person übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Art der Versendung bleibt dem Verkäufer vorbehalten, soweit nicht vorab eine bestimmte Versandart mit dem Besteller schriftlich vereinbart worden ist.
LIEFERZEIT
Im Regelfall erfolgt die Übergabe der Ware an den Spediteur nach Feststellung der Zahlungsmodalitäten. Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH behält sich jedoch vor, die Lieferung nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH vorzunehmen. Dies versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist dieSCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
DATENSCHUTZ
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers, werden Daten des Käufers ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Alle gespeicherten Daten werden streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Käufer vor.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Erklärungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen in Bezug auf die Software.
SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Dachdeckerstraße 12 / Gewerbegebiet Kiesäcker
97297 Würzburg-Waldbüttelbrunn
DEUTSCHLAND
Lizenzbestimmungen
für die Schulungssoftware-Reihe TRAINPLAN® und seine Bestandteile der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH vom 29. Juni 2007
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH erfolgen
zu den nachstehenden Lizenzbedingungen. Entgegenstehende oder von den
Lizenzbedingungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH abweichende
Bedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem Kaufvertrag
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH. Diese Lizenzbestimmung tritt mit dem
Zustandekommen des Kaufvertrages in Kraft und wird explizit durch das Aufbrechen
des auf der CD-ROM aufgebrachten Sicherheitssiegels anerkannt.
2. Lizenzgegenstand
2.1. Der Lizenzgegenstand umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, Internet-Dienste, der
CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, der damit verbundenen Leistungen,
sowie Computerinformationen, Software von SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH oder Dritten, digitalisierte Bilder,
Bestandsfotografien, Clipart, Audio- und andere künstlerische Werke sowie
dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial, die basierend auf diesen
allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen geliefert werden.
2.2. Solange der /
die Lizenznehmer den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zustimmt, gewährt
ihm SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH eine nicht-exklusive Lizenz
zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation und der erhaltenen
Lizenzart beschriebenen Zwecken.
2.3. Produkte von
Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen
Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu finden Sie in der
Dokumentation des entsprechenden Produktes und dessen Bestandteilen.
2.4. Der Begriff
"Software" umfasst weiterhin alle Upgrades, modifizierte Versionen,
Updates, sowie Ergänzungen von der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
lizenzierten Software.
2.5. Der Begriff
"Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das
Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der
Software gemäß der Dokumentation.
2.6. Der Begriff "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Einzeltrainerlizenz, sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrtrainer, Bibliothekslizenz, Vertriebs- und Handelspartnerlizenz, Fimenlizenz) festgelegt ist.
2.7. Der Begriff
„Käufer“ bezieht sich auf diejenige natürliche und juristische Person, die bei
der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH eine Version von TRAINPLAN®
bestellt. Ist der Käufer nicht Lizenznehmer, ist es dem Käufer laut den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft
mbH untersagt, TRAINPLAN® zu nutzen.
2.8. Der Begriff
„Lizenznehmer“ bezieht sich auf die Person oder Firma, für die sämtliche
TRAINPLAN® Unterlagen durch SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
lizenziert wurden. Bestellt der Lizenznehmer TRAINPLAN® bei der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, so ist er gleichzeitig der Käufer.
2.9. Die Lizenzarten,
im folgenden explizit beschrieben, stehen durch die von der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH hergestellte Software TRAINPLAN® zur
Verfügung. Die jeweilige Lizenz des Lizenznehmers ist dem, der CD-ROM
beigelegten, Lizenzschein zu entnehmen. Dieser Lizenzschein ist Eigentum der
SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH und darf weder kopiert noch
anderweitig reproduziert werden.
3. Allgemeiner Nutzungsumfang sowie Richtlinien für die Verwendung der Software und Bildvorlagen
3.1. Das Benutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages für die in Rechnung gestellte Lizenzgebühr inklusive der Nutzungs- und Servicepauschale. Der für das jeweilige Programm / die Programme in Rechnung gestellte Betrag zzgl. Nebenkosten und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ist spätestens mit Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Als Erhalt gilt die Annahme der Ware durch den Besteller.
3.2. Die SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH kann keine Gewährleistung für die
Leistungsfähigkeit der Software oder die erzielten Arbeitsergebnisse bei
Verwendung der Software übernehmen.
3.3. Die SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Software den beabsichtigten Zwecken und Anforderungen des
Erwerbers genügt, bzw. mit anderen von ihm benutzen Programmen kompatibel ist.
3.4. Weiterhin
übernimmt die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH keine Haftung für
die Zusammenstellung, die Inhalte oder mögliche Schulungsergebnisse, die sich
aus dem Einsatz bzw. der Anwendung der Software ergeben. Die Verantwortung für
den Einsatz und die richtige Auswahl, wie auch die Folgen der Benutzung der
Software und deren beabsichtigte oder erzielte Ergebnisse trägt ausschließlich
der Erwerber.
3.5. Weder Käufer
noch Lizenznehmer ist es gestattet, Sicherheitskopien der Software
anzufertigen. Sollte in dem Zeitraum, in dem die aktuelle TRAINPLAN® Version im
Umlauf ist, eine CD nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, kann eine
kostenlose Ersatz-CD angefordert werden. Die Kosten für Porto und Verpackung
gehen zu Lasten des Käufers / Lizenznehmers. Weitere Details sind den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft zu entnehmen.
3.6. Der
Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Warenzeichen- / Markenrechte
hinsichtlich Bestandsdateien oder Ableitungen davon.
3.7. TRAINPLAN®-Produkte
enthalten Cliparts- und Illustrationen, im weiteren zusammenfassend als Grafik/en
bezeichnet, die das Eigentum von SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
sind. Als Lizenznehmer dieser Produkte darf der Lizenznehmer die
Grafiken unter Beachtung der unten näher bezeichneten Einschränkungen nutzen,
verändern und ausschließlich zu Schulungs- und Präsentationszwecken verwenden.
Es ist nicht gestattet, mit diesen Grafiken anstößige, obszöne oder
unmoralische Bilder zu erstellen oder Grafiken als eigene Fotos, Cliparts oder
dergleichen weiterzuverbreiten und zu verkaufen.
3.8. Bei Nutzung und
Verarbeitung der Grafiken im elektronischen Format, darf die Grundauflösung
nicht mehr als 1024x768 Pixel betragen.
3.9. Bei Nutzung und
Verarbeitung der Grafiken Online oder in Multimedia-Anwendungen, darf die
Grundauflösung nicht mehr als 800x600 Pixel betragen. Des weiteren muss ein
Hinweis vorhanden sein, dass die Vorlagen weder gespeichert noch heruntergeladen,
und nur zu Ansichtszwecken verwendet werden dürfen.
3.10. Des weiteren
sind für beide Fälle, die den Umgang mit Grafiken die Eigentum der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH betreffen, folgende Regeln einzuhalten:
3.10.1.1. Die Grafiken
werden nur zu Ansichtszwecken verwendet.
3.10.1.2. SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH wird als Quelle ausdrücklich erwähnt.
3.10.1.3. Die Grafiken
stellen keinen wesentlichen Teil des Inhalts dar.
3.10.1.4. Die Grafiken
werden nicht für ein Produkt verwendet, das einem beliebigen Produkt der
SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ähnelt oder das ein
Konkurrenzprodukt für ein Produkt der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft
mbH darstellt.
3.11. Skriptverkauf
Der Nutzungsumfang umfasst den entgeltlichen Skriptverkauf für Teilnehmer von eigenen Präsenzseminaren des Lizenznehmers.
4. Lizenzart Einzeltrainerlizenz
Lizenznehmer der Einzeltrainerlizenz ist ein einzelner, selbständig / freiberuflich tätiger
Trainer, der Weiterbildungsveranstaltungen in eigenem oder fremdem Namen auf
eigene Rechnung anbietet und durchführt oder ein Lehrbeauftragter einer
Bildungseinrichtung sowie ein einzelner, privater Nutzer.
4.1.Diese Lizenz
erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® wie folgt zu
nutzen:
4.2. Bearbeitung,
Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte ausschließlich
für die Seminarteilnehmer des Lizenznehmers.
4.3. Bearbeitung,
Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung
eigener Seminare, wobei die Weitergabe der Folien zu fremder Nutzung außer der
im Auftrag des Lizenzinhabers stattfindenden Seminare untersagt ist.
4.4. Nutzung der
installierten Software auf einem Haupt- sowie einem Heimcomputer. Die Software
darf jedoch auf dem Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die
Software auf dem Hauptcomputer.
4.5. Nutzung
sämtlicher Trainertools zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung
4.6. Bestandsdateien
dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertrieben werden, wenn diese den
eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen
nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von
Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.
4.7. Der
Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten,
verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den
Computer eines anderen Benutzers genehmigen.
4.8. Es dürfen keine
Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen,
verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.
4.9. Nutzung von
TRAINPLAN® mit Gewinnerzielungsabsichten.
4.10. Es ist keiner
weiteren Person als dem Lizenznehmer gestattet, die für den
Lizenznehmer lizenzierte TRAINPLAN®-Version oder Inhalte daraus zu nutzen.
5.Lizenzart Mehrtrainerlizenz
Lizenznehmer der Mehrtrainerlizenz sind Trainingsunternehmen, Trainerinstitute und Trainerassozietäten,
welche Weiterbildungsveranstaltungen in eigenem oder fremden Namen auf eigene
oder fremde Rechnung anbieten und durchführen. Die Mehrtrainerlizenz ist auf
einen einzelnen Standort und dort auf maximal 10 Trainern / Nutzern beschränkt.
5.1. Diese Lizenz
erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® je Standort und
Nutzer wie folgt zu nutzen:
5.2. Bearbeitung,
Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte ausschließlich
für die Seminarteilnehmer des Lizenznehmers.
5.3. Bearbeitung,
Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung
eigener Seminare, wobei die Weitergabe der Folien zu fremder Nutzung außer der
im Auftrag des Lizenzinhabers stattfindenden Seminare untersagt ist.
5.4. Nutzung der
installierten Software auf maximal 10 Computern des Lizenznehmers. Eine
Nutzung auf Heimcomputern ist untersagt.
5.5. Nutzung
sämtlicher Trainertools zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung.
5.6. Bestandsdateien
dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertrieben werden, wenn diese den
eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen
nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von
Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.
5.7. Der
Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten,
verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den
Computer eines anderen Benutzers genehmigen.
5.8. Es dürfen keine
Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen,
verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.
5.9. Nutzung von
TRAINPLAN® mit Gewinnerzielungsabsichten.
5.10. Es ist keiner
weiteren Person als dem Lizenznehmer gestattet, die für den
Lizenznehmer lizenzierte TRAINPLAN®-Version oder Inhalte daraus zu nutzen.
6. Lizenzart Unternehmenslizenz
Lizenznehmer der Unternehmenslizenz sind Firmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen,
welche TRAINPLAN® rein zur innerbetrieblichen Weiterbildung im
eigenem Unternehmen einsetzen und diese durch Mitarbeiter der eigenen
Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht durchführen lassen. Die
Unternehmenslizenz ist auf einen einzelnen Standort und dort auf maximal 100
Mitarbeiter als Nutzer beschränkt. Nutzer sind in diesem Falle firmeninterne
Trainer, Seminarteilnehmer oder Mitarbeiter, die das Teilnehmerskript – auch
als Datei - im Rahmen von E-Learning-Maßnahmen oder zum Selbststudium nutzen.
6.1. Diese Lizenz
erlaubt es, dem Lizenznehmer die Inhalte von TRAINPLAN® je Standort und
Nutzer wie folgt zu nutzen:
6.2. Bearbeitung,
Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte für diejenigen
Seminarteilnehmer, die ausschließlich aus dem Unternehmen des
Lizenznehmers stammen.
6.3. Bearbeitung,
Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien ausschließlich für die Durchführung
eigener Seminare nur mit Seminarteilnehmern aus dem Unternehmen des
Lizenznehmers.
6.4. Nutzung der
installierten Software auf mehreren Computern: Die Software darf auf jedem
Computer, auf dem TRAINPLAN® installiert ist, nur vom Lizenznehmer genutzt
werden.
6.5. Bestandsdateien
dürfen nicht einzeln weitergeben oder vertreiben werden, wenn diese den
eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen. Bestandsdateien dürfen
nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von
Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise illegal ist.
6.6. Der
Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten,
verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den
Computer eines anderen Benutzers genehmigen.
6.7. Es dürfen keine
Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien übertragen,
verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden.
6.8. Sämtlicher
Trainertools dürfen ausschließlich zur Seminarvorbereitung, -durchführung und –nachbereitung
für eigene Seminare mit Seminarteilnehmern aus dem Unternehmen des Lizenznehmers
genutzt werden.
6.9. Die hier
genannten allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für die Trainer des lizenzierten
Unternehmens, die mit TRAINPLAN® arbeiten. Es ist keiner Person außerhalb des
lizenzierten Unternehmens gestattet, die für das Unternehmen lizenzierte TRAINPLAN®-Version
oder Inhalte daraus zu nutzen. Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nicht
nur nach den Angaben des Lizenznehmers, sondern auch nach bekannten Werten
aus Registern und öffentlichen Publikationen.
7. Lizenzart Bibliothekslizenz
7.1. Mit dieser
Lizenz ist es dem Lizenznehmer, der TRAINPLAN® nachweislich für eine
Bibliothek oder ähnliche Einrichtungen erwirbt, gestattet, die erworbene und
lizenzierte TRAINPLAN®-Version – unentgeltlich – zu verleihen. Es dürfen jedoch
keine Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien
übertragen, verkauft oder auf andere Weise in Umlauf gebracht werden. Die
Person, welche die lizenzierte TRAINPLAN®-Version ausgeliehen hat, erhält
während des Verleihzeitraumes sämtliche Lizenzrechte der Lizenzart
Einzeltrainerlizenz.
7.2. Nach Beendigung
des Verleihzeitraums erlöschen sämtliche verliehenen Rechte der Lizenzart
Einzeltrainerlizenz. Daher hat der Ausleiher nach dem Verleihzeitraum sämtliche
Daten von TRAINPLAN® unverzüglich von sämtlichen Datenträgern zu entfernen,
sowie sämtliche Ausdrucke, abgesehen von, an Seminarteilnehmer verteilte
Teilnehmerskripte, zu vernichten, bzw. dem Verleiher auszuhändigen.
8. Lizenzart Vertriebs- und Handelspartnerlizenz
Diese Lizenz erlaubt Handels- und Vertriebspartnern der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH die für sie lizenzierte Version für
Marketing- und Vorführzwecke zu nutzen. Dabei sind die folgenden
Vorgehensweisen gestattet:
8.1. Bearbeitung,
Ausdruck und lizenzfreie Vervielfältigung der Teilnehmerskripte für Marketing-
und Vorführzwecke.
8.2. Bearbeitung,
Ausdruck und Nutzung der Trainerfolien für Marketing- und Vorführzwecke.
8.3. Nutzung
sämtlicher Trainertools für Marketing- und Vorführzwecke.
8.4. Der
Lizenznehmer darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten,
verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den
Computer eines anderen Benutzers genehmigen.
8.5. Es dürfen
Schulungs-, Vorab-, Muster-, Rezensionskopien oder andere Kopien erstellt, und
zu Marketing- und Vorführzwecken präsentiert werden.
9. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
9.1. Die Software und
deren Bestandteile, die der Lizenznehmer durch die entsprechende Lizenz
erwirbt, sind geistiges Eigentum der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft
mbH.
9.2. Struktur,
Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und
vertrauliche Informationen der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
dar. Die Software ist urheberrechtlich geschützt.
9.3. Die Marke
TRAINPLAN® ist eine geschützte Wortmarke.
9.4. Der
Lizenznehmer / Käufer verpflichtet sich, die Software weder zu ändern noch
zu übersetzen oder anzupassen. Der Lizenznehmer / Käufer verpflichtet sich
ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, reverse engineering
vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu
ermitteln.
9.5. Alle von der
SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten oder vom
Lizenznehmer gemäß dieses Vertrages selbst erworbenen Informationen dürfen
nur zu dem hier genannten Zweck verwendet werden, keinem Dritten zugänglich
gemacht oder zum Erstellen anderer Software verwendet werden, welche im
Wesentlichen der Originalsoftware entspricht.
10. Rechtsinhaberschaft
Mit dem rechtsgültigen Erwerb des Produktes entsteht lediglich Eigentum an dem
Datenträger, der zur Softwareaufzeichnung benutzt worden ist. Ein Erwerb an den
Rechten der Software entsteht damit nicht. Sämtliche Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software behält
sich die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ausdrücklich vor.
11. Vertragsdauer
11.1. Die Lizenzdauer beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Bestellung und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Nutzungsvertrag nicht 3 Monate vor Ablauf fristgerecht gekündigt wird. Weiterhin muss zu diesem Zeitpunkt die rechtsgültig unterschriebene Nutzungs- und Unterlassungserklärung vorliegen.
11.2. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung des Vertrags durch den Lizenznehmer erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmers automatisch und ohne Kündigung. Schwerwiegende Verletzungen sind insbesondere die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Inhalte oder sonstige Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen.
11.3. Bei Beendigung des Benutzungsrechts gleich aus welchen Gründen ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Original-Disketten bzw. CD-ROMs, einschließlich abgeänderter Exemplare wie dazugehöriges Material unverzüglich zurückzugeben bzw. zu vernichten.
11.4. Während der Vertragsdauer besteht innerhalb der Geschäftszeiten der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ein Anspruch auf Support.
12. Aktualisierung / Programmänderung
12.1. Die SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ist berechtigt, Programmänderungen bzw.
Aktualisierungen der Software ohne Ankündigung nach eigenem Ermessen zu
erstellen.
12.2. Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft
mbH bietet dem Lizenznehmer eventuelle Aktualisierungen an, welche er
gegen anfallende Gebühren erwerben kann.
12.3. Updates einer
Version von TRAINPLAN® sind nur auf die nächst folgende Version möglich.
13. Schadensersatz
Der Käufer / Lizenznehmer haftet für alle Schäden einschließlich Vermögensschäden und
Schäden durch Urheberrechtsverletzungen, welche der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH durch eine Verletzung der Bestimmungen
dieses Vertrages entstehen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Lizenznehmer ist hiermit verpflichtet, nach Aufforderung der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH oder deren Bevollmächtigten innerhalb von
dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die
Verwendung jedweder Software der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
zum Zeitpunkt der Anfrage nach den Bestimmungen der SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH erfolgt.
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft
mbH. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
der SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH.
15. Eigentumsvorbehalt
Die SCHMITT Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH behält sich das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Lizenznehmer
/ Käufer vor.
16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt.
Diese Lizenzbestimmungen ersetzen alle bisherigen Erklärungen,
Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die Software.
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und Verlagsprodukte
SCHMITT
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Dachdeckerstraße 12 / Gewerbegebiet Kiesäcker
97297 Würzburg-Waldbüttelbrunn
DEUTSCHLAND